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Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten bezeichnet in der Arbeitswelt allgemein jede bezahlte Erwerbstätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Sie kann in Form einer weiteren Anstellung, einer freiberuflichen Tätigkeit, einer nebenberuflichen Selbstständigkeit oder eines Lehr- oder Dozenteneinkommens erfolgen. Ziel der Bezeichnung ist, zwischen dem Hauptjob und zusätzlicher Arbeit zu unterscheiden, die wirtschaftliche Belastung, Leistungsfähigkeit und Interessenabwägung zu berücksichtigen.

Rechtsrahmen und Pflichten der Beteiligten: Die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit hängt von vertraglichen Regelungen, gesetzlichen Vorgaben und

Steuern und Sozialversicherung: Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen steuerlich erfasst werden. Sie können die Steuerlast erhöhen und

Zeitliche Grenzen und Offenlegung: Die Nebentätigkeit zählt zur Gesamtarbeitszeit und darf die zulässigen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten

Praktische Hinweise: Klären Sie Transparenz, Honorargestaltung, Leistungsumfang und Konkurrenzverbot im Voraus. Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest

möglichen
Interessenkonflikten
ab.
Viele
Arbeitsverträge
enthalten
Bestimmungen,
die
eine
Genehmigung
oder
zumindest
eine
Offenlegung
der
Nebentätigkeit
verlangen.
In
sensiblen
Branchen
oder
bei
Beamten
und
bestimmten
Berufsgruppen
gelten
oft
strengere
Regeln.
Wichtige
Fragen
sind
Konfliktgefahr
mit
der
Haupttätigkeit,
Fragen
der
Wettbewerbsverbote
und
die
Vereinbarkeit
mit
der
Arbeitsleistung.
müssen
in
der
Einkommensteuererklärung
berücksichtigt
werden.
Zusätzlich
können
sich
Auswirkungen
auf
Sozialversicherungsbeiträge
ergeben,
insbesondere
wenn
es
sich
nicht
um
eine
geringfügige
Beschäftigung
handelt
oder
wenn
mehrere
Beschäftigungen
vorliegen.
In
vielen
Fällen
wird
der
Nebeneinkünfteanteil
separat
oder
über
die
Gesamteinkünfte
besteuert.
oder
die
Leistungsfähigkeit
der
Hauptbeschäftigung
beeinträchtigen.
Eine
frühzeitige
Offenlegung
und
schriftliche
Vereinbarung
helfen,
Konflikte
zu
vermeiden.
und
konsultieren
Sie
bei
Unsicherheiten
Rechts-
oder
Steuerberatung.