personenbedingt
Personenbedingt ist ein Adjektiv, das angibt, dass etwas durch die persönlichen Umstände oder Merkmale einer Person bedingt ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet es Vorgänge oder Entscheidungen, die in einem konkreten Bezug zur betroffenen Person stehen und nicht durch äußere, betriebs- oder verhaltensbedingte Faktoren erklärt werden können. Der Ausdruck wird in der Regel in der Fachsprache der Arbeitswelt verwendet, insbesondere in Zusammenhang mit Kündigungen oder Zuweisungen, die sich auf die persönlichen Gegebenheiten des Mitarbeiters stützen.
Im Arbeitsrecht wird der Begriff genutzt, um eine Kündigung oder eine Maßnahme zu kennzeichnen, die auf persönlichen
Rechtlich ist der Begriff eine zulässige Begründung in bestimmten Kündigungssituationen, verlangt aber eine sorgfältige Abwägung, Beweisführung