personalleasingfirmen
Personalleasingfirmen, auch Leiharbeitsfirmen genannt, vermitteln Arbeitskräfte an andere Unternehmen für zeitlich befristete Einsätze. Die Arbeitnehmer bleiben beim Verleiher angestellt und werden dem Entleiher zeitweise zur Verfügung gestellt. Der Entleiher zahlt dem Verleiher eine Leihgebühr; der Verleiher führt Gehalt, Sozialabgaben und arbeitsrechtliche Pflichten gegenüber dem Mitarbeiter aus.
Rechtlich basieren Personalleasingfirmen in Deutschland hauptsächlich auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Gesetz regelt die Erlaubnispflicht zur
Die Nutzung von Leiharbeit erfolgt typischerweise bei Auftragsspitzen, in Bereichen mit vorübergehend höherem Personalbedarf oder bei
Kritik befasst sich mit geringer Arbeitsplatzsicherheit, Gehaltsungleichheiten und ungünstigen Arbeitsbedingungen. Befürworter heben Flexibilität, schnelle Verfügbarkeit von
Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassung, tarifvertragliche Leiharbeitsregelungen.