Erlaubnispflicht
Erlaubnispflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, vor Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit oder dem Betrieb bestimmter Einrichtungen eine behördliche Erlaubnis zu erhalten. Sie dient dem Schutz von Sicherheit, Gesundheit, Ordnung und Wohlergehen der Allgemeinheit und ermöglicht der Behörde Prüfung, ob die ausreichende Zuverlässigkeit, Sachkunde und Eignung der verantwortlichen Personen gegeben ist.
Typische Bereiche mit Erlaubnispflicht sind unter anderem der Erwerb und Besitz von Waffen, der Umgang mit
Verfahren und Rechtsfolgen: Für eine Erlaubnis muss in der Regel ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt
Verhältnis zu anderen Regelungen: Nicht alle Tätigkeiten erfordern eine Erlaubnis; manche Bereiche arbeiten mit einer Anzeige