Entleiherbetriebs
Entleiherbetriebe sind Unternehmen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) von einem Verleiher, also einem Leiharbeitsunternehmen, Mitarbeiter beziehen und diese in ihrem Betrieb einsetzen. Die Arbeitnehmer bleiben beim Verleiher angestellt, arbeiten aber vorübergehend im Entleiherbetrieb und führen dort die zugewiesenen Aufgaben aus. Der Begriff wird im Deutschen oft als Bezeichnung für die Nutzerunternehmen verwendet, die die Leiharbeitskräfte einsetzen.
Rechtlich fundiert ist das Verhältnis durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Verleiher benötigt eine behördliche Erlaubnis und
In der Praxis entsteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis: Der Entleiherbetrieb plant und koordiniert die Arbeitsaufträge, sorgt für