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kartellrechtswidrige

Der Begriff kartellrechtswidrige bezieht sich auf Handlungen oder Vereinbarungen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und damit kartellrechtswidrig sind. Typische Beispiele sind Absprachen über Preise, Gebiete oder Marktaufteilungen sowie Absprachen zur Beeinflussung von Ausschreibungen. Solche Vereinbarungen schädigen den Wettbewerb, führen zu höheren Preisen, reduzierten Innovationen und geringerer Auswahl für Verbraucher.

Rechtlicher Rahmen: Auf EU-Ebene schützen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen

Typische Formen kartellrechtswidriger Absprachen sind Preis- oder Mengenabsprachen, Marktaufteilungen, Ausschreibungsabsprachen und Koordinierung bei Beschaffung oder Vertrieb.

Durchsetzung erfolgt durch Aufsichtsbehörden wie die Europäische Kommission oder nationale Kartellbehörden. Untersuchungen können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen

Bezugspunkte in der Praxis: Unternehmen sollten Compliance-Programme implementieren, um kartellrechtswidrige Absprachen zu verhindern und marktübliche Kooperationsformen

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Union
(TFEU)
den
Wettbewerb
vor
kartellrechtswidrigen
Vereinbarungen
und
missbräuchlicher
Stellung.
In
Deutschland
regelt
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
solche
Verstöße
und
setzt
EU-Recht
um.
Strafen
umfassen
Geldbußen
für
Unternehmen,
meist
bis
zu
10
Prozent
des
weltweiten
Jahresumsatzes,
sowie
gegebenenfalls
individuelle
Sanktionen.
Zivilrechtliche
Schadensersatzforderungen
von
geschädigten
Parteien
sind
ebenfalls
möglich.
Der
Austausch
sensibler
Informationen
kann
ebenfalls
kartellrechtswidrig
sein,
sofern
er
Wettbewerbserheblich
einschränkt
oder
koordiniert.
und
in
bestimmten
Rechtsordnungen
auch
zu
strafrechtlichen
Folgen
führen.
In
vielen
Rechtsordnungen
gibt
es
Leniency-Programme,
die
Hinweisgebern
Straferleichterungen
oder
Immunität
bieten,
wenn
sie
zur
Aufklärung
kartellrechtswidriger
Praktiken
beitragen.
rechtssicher
zu
gestalten.