kartellrechtswidrige
Der Begriff kartellrechtswidrige bezieht sich auf Handlungen oder Vereinbarungen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und damit kartellrechtswidrig sind. Typische Beispiele sind Absprachen über Preise, Gebiete oder Marktaufteilungen sowie Absprachen zur Beeinflussung von Ausschreibungen. Solche Vereinbarungen schädigen den Wettbewerb, führen zu höheren Preisen, reduzierten Innovationen und geringerer Auswahl für Verbraucher.
Rechtlicher Rahmen: Auf EU-Ebene schützen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Typische Formen kartellrechtswidriger Absprachen sind Preis- oder Mengenabsprachen, Marktaufteilungen, Ausschreibungsabsprachen und Koordinierung bei Beschaffung oder Vertrieb.
Durchsetzung erfolgt durch Aufsichtsbehörden wie die Europäische Kommission oder nationale Kartellbehörden. Untersuchungen können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen
Bezugspunkte in der Praxis: Unternehmen sollten Compliance-Programme implementieren, um kartellrechtswidrige Absprachen zu verhindern und marktübliche Kooperationsformen
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