Zweitwohnsitzsteuern
Zweitwohnsitzsteuern, auch Zweitwohnungssteuer oder Zweitwohnsitzabgabe genannt, sind kommunale Abgaben in Deutschland, die von Städten und Gemeinden erhoben werden, wenn eine Person neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Gemeindegebiet unterhält. Die Steuer ist kein bundesweiter Standard, sondern eine lokale Regelung, deren konkrete Ausgestaltung je nach Satzung der Gemeinde variiert. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand lokaler Infrastruktur zu refinanzieren und den Anreiz zu reduzieren, mehrere Wohnungen zu halten.
Die Pflicht ergibt sich aus der Anmeldung der Zweitwohnung beim Einwohnermeldeamt und dem Bestehen einer zusätzlichen
Ausnahmen und Ermäßigungen richten sich nach der jeweiligen Satzung. Üblich ist die Freistellung der Hauptwohnung; oft
Insgesamt gehört die Zweitwohnsitzsteuer zu den kommunalen Einnahmequellen und dient der Finanzierung lokaler Dienstleistungen sowie der