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Belegschaften

Belegschaft bezeichnet in der Arbeitswelt die Gesamtheit der Beschäftigten eines Unternehmens, einer Organisation oder eines Betriebs. Die Belegschaft bildet damit die kollektive Arbeitskraft, unabhängig von Arbeitszeitmodell, Qualifikation oder Einsatzort. Der Plural Belegschaften wird verwendet, wenn von mehreren Gruppen von Mitarbeitenden in einem Unternehmen oder in mehreren Unternehmen eines Konzerns die Rede ist oder wenn von Arbeitskräften verschiedener Betriebe gesprochen wird.

Belegschaften unterscheiden sich in Größe, Struktur und Qualifikation. Typische Merkmale sind die Zahl der Beschäftigten, der

Mitbestimmung und Mitwirkung spielen in vielen Ländern eine zentrale Rolle. In Deutschland ist die Belegschaft über

Insgesamt spiegelt die Belegschaft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens wider und beeinflusst durch Mitbestimmung, Qualifikation und

Anteil
von
Vollzeit-
und
Teilzeitbeschäftigten,
die
Alters-
und
Geschlechtsstruktur
sowie
der
vorhandene
Qualifikationsstand
und
Weiterbildungsbedarf.
Auch
die
Abteilungszugehörigkeit,
der
Einsatzort
und
der
Anteil
an
Auszubildenden
oder
Leiharbeitnehmerinnen
und
-arbeitnehmern
gehören
dazu.
Veränderungen
in
der
Belegschaft
entstehen
durch
Neueinstellungen,
Fluktuation,
Restrukturierungen
oder
Outsourcing
und
beeinflussen
Arbeitskultur
und
Produktivität.
den
Betriebsrat
in
soziale,
personelle
und
wirtschaftliche
Angelegenheiten
eingebunden.
Große
Unternehmen
unterliegen
zudem
Formen
der
Mitbestimmung
im
Aufsichtsrat,
wobei
Arbeitnehmervertreterinnen
und
-vertreter
dort
mitwirken.
Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen
und
individuelle
Arbeitsverträge
ergänzen
diese
Rechte
und
legen
Rahmen
für
Löhne,
Arbeitszeiten,
Arbeitsbedingungen
und
Weiterentwicklung
fest.
Arbeitsbedingungen
dessen
Wettbewerbsfähigkeit
und
Innovationsfähigkeit.