Zweitwohnungen
Zweitwohnungen (Zweitwohnsitz) bezeichnet eine Wohnung, in der eine Person nicht ihren Hauptwohnsitz hat, sondern zusätzlich zu diesem eine weitere Unterkunft nutzt. Typische Nutzer sind Pendler, Personen mit Freizeitwohnsitz in touristischen Regionen oder Investoren, die Immobilien zur Vermietung halten. In vielen Ländern ist der Zweitwohnsitz mit bestimmten Pflichten verbunden: Registrierung des Wohnsitzes bei der Gemeinde, ggf. Zahlung einer Zweitwohnungssteuer und in einigen Regionen Beschränkungen beim Neubau oder Erwerb von Immobilien.
Rechtlicher Rahmen und Praxis unterscheiden sich je nach Land und Kommune. In Deutschland erheben manche Städte
Auswirkungen: Zweitwohnungen können zur Belebung lokaler Wirtschaft beitragen, etwa durch Tourismus oder Vermietungsauslastung. Gleichzeitig kann der
Siehe auch: Zweitwohnsitz, Zweitwohnungssteuer, Wohnungspolitik.