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Zweitwohnsitz

Zweitwohnsitz bezeichnet in deutschsprachigen Rechtsordnungen eine Unterkunft, die neben dem Hauptwohnsitz genutzt wird, aber nicht den Mittelpunkt des täglichen Lebens bildet. Typische Beispiele sind eine Wohnung, ein Ferienhaus oder eine regelmäßige Zweitwohnung, die man nutzt, während der Hauptwohnsitz an einem anderen Ort liegt. Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat; der Zweitwohnsitz dient als ergänzende Wohnadresse.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen Ländern und Gemeinden. In Deutschland besteht grundsätzlich eine Meldepflicht für

In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundprinzipien, wobei in vielen Gemeinden eine Zweitwohnsitzabgabe bzw. eine

Praxisrelevante Punkte: Ein Zweitwohnsitz kann Auswirkungen auf Steuerzahlungen, Wahl- und Sozialleistungen sowie auf die Inanspruchnahme bestimmter

Zusammenfassend ist der Zweitwohnsitz eine ergänzende Wohnadresse, deren rechtliche Behandlung je nach Staat und Kommune variiert

beide
Adressen;
viele
Kommunen
erheben
eine
Zweitwohnungssteuer,
deren
Höhe
je
nach
Gemeinde,
Größe
der
Wohnung
und
Nutzungsdauer
variiert.
Eine
Anmeldung
beim
Bürgeramt
bzw.
Melderegister
ist
in
der
Regel
erforderlich,
sobald
eine
Wohnung
bezogen
wird
oder
eine
Haupt-
und
Zweitwohnung
gleichzeitig
bestehen.
Ausnahmen
können
aus
beruflichen
Gründen
oder
bei
sehr
kurzer
Aufenthaltsdauer
gelten.
spezielle
Abgabe
erhoben
wird.
In
der
Schweiz
regeln
Kantone
und
Gemeinden
zudem,
wer
als
Zweitwohnungsinhaber
gilt
und
welche
Beschränkungen
für
touristische
Regionen
gelten.
kommunaler
Leistungen
haben.
In
einigen
Regionen,
besonders
touristisch
geprägten
Lagen,
gibt
es
Beschränkungen
oder
höhere
Gebühren
für
Zweitwohnsitze,
um
Wohnraum
für
Einheimische
zu
sichern.
und
oft
melde-
sowie
steuerpflichtig
ist.