Zweitwohnsitz
Zweitwohnsitz bezeichnet in deutschsprachigen Rechtsordnungen eine Unterkunft, die neben dem Hauptwohnsitz genutzt wird, aber nicht den Mittelpunkt des täglichen Lebens bildet. Typische Beispiele sind eine Wohnung, ein Ferienhaus oder eine regelmäßige Zweitwohnung, die man nutzt, während der Hauptwohnsitz an einem anderen Ort liegt. Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat; der Zweitwohnsitz dient als ergänzende Wohnadresse.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen Ländern und Gemeinden. In Deutschland besteht grundsätzlich eine Meldepflicht für
In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundprinzipien, wobei in vielen Gemeinden eine Zweitwohnsitzabgabe bzw. eine
Praxisrelevante Punkte: Ein Zweitwohnsitz kann Auswirkungen auf Steuerzahlungen, Wahl- und Sozialleistungen sowie auf die Inanspruchnahme bestimmter
Zusammenfassend ist der Zweitwohnsitz eine ergänzende Wohnadresse, deren rechtliche Behandlung je nach Staat und Kommune variiert