Wertbemessung
Wertbemessung bezeichnet den Prozess der Festlegung des Wertes einer Vermögensposition, einer Dienstleistung oder eines Rechts zu einem bestimmten Zweck. Sie erfolgt nach festgelegten Kriterien, Annahmen und Bewertungsverfahren und dient der Entscheidungsunterstützung, der Berichterstattung oder der Rechtsdurchsetzung. Je nach Ziel unterscheidet man Wertbegriffe wie Marktwert, Nutzwert oder Ertragswert.
Anwendungsfelder umfassen die betriebswirtschaftliche Vermögensbewertung, die Unternehmensbewertung, Immobilienbewertungen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Bewertungsverfahren im Steuer-
Methoden: Verfahrensmäßig werden drei Hauptansätze unterschieden. Der Marktwert basiert auf Marktpreisen vergleichbarer Transaktionen (Vergleichswert). Der Ertragswert
Vorgehen: Datenrecherche und -prüfung, Festlegung des Bewertungsmaßstabs, Ermittlung relevanter Bezugsgrößen, Abzinsung bzw. Kapitalisierung, Risiko- und Unsicherheitsanpassungen,
Normativer Rahmen: Bewertungsverfahren richten sich nach nationalen und internationalen Standards. In der Rechnungslegung sind HGB- bzw.
Kritik und Grenzen: Wertbemessung ist oft interpretativ und von Annahmen abhängig; Datenqualität, Marktdynamik und rechtliche Rahmenbedingungen