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Sachwertverfahren

Sachwertverfahren ist eines der drei in der Immobilienbewertung etablierten Bewertungsverfahren in Deutschland, neben dem Ertragswert- und dem Vergleichswertverfahren. Es orientiert sich vor allem am eigenen Wert der Immobilie, unabhängig von Ertragsmöglichkeiten, und wird vor allem bei selbstgenutzten Immobilien oder Sonderobjekten eingesetzt, für die es wenig aussagekräftige Miet- oder Verkaufsdaten gibt.

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst wird der Bodenwert (Bodenwert) ermittelt, basierend auf Lage,

An zweiter Stelle wird der Bauwert der vorhandenen Bausubstanz ermittelt. Hierzu wird der Herstellungskosten- bzw. Wiederbeschaffungswert

Der Sachwert ergibt sich aus der Summe von Bodenwert und netto Bauwert (also Bauwert minus Abschreibungen).

In der Praxis dient der Sachwert häufig als Basiswert; oft wird er zusätzlich mit Ertragswert und Vergleichswert

Nutzungsart
und
Fläche.
Dafür
kommen
in
der
Praxis
Bodenrichtwerte
oder
Vergleichsverkäufe
heran;
die
Werte
werden
mit
der
Grundstücksgröße
multipliziert
und
ggf.
durch
Merkmale
wie
Erschließung
oder
Form
berücksichtigt.
der
Gebäude
herangezogen
und
auf
den
Bewertungszeitpunkt
fortgeschrieben.
Dabei
spielen
Bauqualität,
Baujahr,
Gebäudestandard,
Größe
und
Nutzung
eine
Rolle.
Anschließend
werden
Wertminderungen
abgezogen,
die
aus
Abnutzung,
Alter,
funktionaler
oder
wirtschaftlicher
Obsoleszenz
resultieren.
Gegebenenfalls
werden
weitere
Zuschläge
oder
Abzüge
für
besondere
Merkmale
oder
äußere
Einflüsse
berücksichtigt.
gewichtet,
um
einen
marktgerechten
Verkehrswert
zu
ermitteln.
Das
konkrete
Gewicht
hängt
von
Objekttyp,
Marktbedingungen
und
Bewertungsauftrag
ab.
Das
Verfahren
erfordert
belastbare
Kosten-
und
Bodenwertdaten
und
wird
von
Gutachtern,
Banken
und
Behörden
angewendet.