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Immobilienbewertungen

Immobilienbewertungen bezeichnen den Prozess der systematischen Schätzung des monetären Werts einer Immobilie. Sie dienen Transaktionen wie Kauf oder Verkauf, Finanzierung, steuerlichen Bewertungsverfahren, Versicherungen sowie Vermögens- und Portfolioplanung. Bewertungsobjekte reichen von Ein- und Mehrfamilienhäusern über Büro- und Geschäftshäuser bis zu Grundstücken.

In Deutschland erfolgen Immobilienbewertungen nach standardisierten Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt sind. Die drei

Für Kreditinstitute sind oft der Beleihungswert und der Verkehrswert von Bedeutung: Der Verkehrswert entspricht dem objektiven

Ziel der Bewertung ist Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Beschränkungen ergeben sich aus Marktschwankungen,

wesentlichen
Verfahren
sind
das
Vergleichswertverfahren,
das
Ertragswertverfahren
und
das
Sachwertverfahren.
Das
Vergleichswertverfahren
stützt
sich
auf
Verkaufspreise
vergleichbarer
Objekte
und
deren
Anpassungen
an
Größe,
Lage
und
Zustand.
Das
Ertragswertverfahren
wird
überwiegend
bei
renditeorientierten
Objekten
eingesetzt;
es
basiert
auf
dem
zu
erwartenden
Nettoeinkommen
und
der
Kapitalisierung
des
Ertrags.
Das
Sachwertverfahren
wird
vorrangig
bei
selbstgenutztem
Eigentum
eingesetzt
und
berechnet
den
Herstellungs-
bzw.
Wiederbeschaffungswert
der
Baulichkeiten
plus
Bodenwert,
abzüglich
Alters-
und
Abnutzungseffekten.
Marktwert,
während
der
Beleihungswert
tendenziell
konservativer
ausfällt
und
die
Kreditvergabe
beeinflusst.
Bewertungen
werden
von
öffentlich
bestellten/verzeichneten
Sachverständigen
oder
anerkannten
Immobiliengutachtern
durchgeführt;
Banken
können
auch
eigene
Gutachter
einsetzen.
Praktisch
unterstützen
Immobilienbewertungen
Marktanalysen,
Lage-
und
Nutzungsfaktoren,
Zustand
der
Bausubstanz,
Mietspiegel,
Mietentwicklung
und
gesetzliche
Rahmenbedingungen.
Datenqualität
und
regionalen
Unterschieden.