Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert (WBW) bezeichnet den Geldwert, der benötigt wird, um eine beschädigte oder verlorene Sache zum heutigen Zeitpunkt durch eine neue, gleichartige Sache gleichen Typs und gleicher Qualität zu ersetzen. Dabei werden Beschaffungskosten wie Lieferung, Montage oder eventuelle Entsorgung des beschädigten Objekts berücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht damit dem aktuellen Kaufpreis einer Neuanschaffung und schließt in der Regel den Wert des beschädigten Objekts selbst aus.
Abgrenzungen: Der WBW steht im Gegensatz zum Zeitwert, der den Wert unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung
Anwendung und Berechnung: Für Hausrat oder Betriebsinventar erfolgt die Ermittlung typischerweise durch eine Bestandsaufnahme der einzelnen
Praxishinweise: Regelmäßige Aktualisierung der Werte ist sinnvoll, um eine angemessene Absicherung sicherzustellen. WBW wird häufig in