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Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert (WBW) bezeichnet den Geldwert, der benötigt wird, um eine beschädigte oder verlorene Sache zum heutigen Zeitpunkt durch eine neue, gleichartige Sache gleichen Typs und gleicher Qualität zu ersetzen. Dabei werden Beschaffungskosten wie Lieferung, Montage oder eventuelle Entsorgung des beschädigten Objekts berücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht damit dem aktuellen Kaufpreis einer Neuanschaffung und schließt in der Regel den Wert des beschädigten Objekts selbst aus.

Abgrenzungen: Der WBW steht im Gegensatz zum Zeitwert, der den Wert unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung

Anwendung und Berechnung: Für Hausrat oder Betriebsinventar erfolgt die Ermittlung typischerweise durch eine Bestandsaufnahme der einzelnen

Praxishinweise: Regelmäßige Aktualisierung der Werte ist sinnvoll, um eine angemessene Absicherung sicherzustellen. WBW wird häufig in

und
Verschleiß
widerspiegelt.
In
vielen
Versicherungsverträgen
wird
WBW
auch
als
Neuwert
bezeichnet
oder
mit
diesem
Begriff
gleichgesetzt,
während
der
Zeitwert
oft
auf
Basis
der
tatsächlichen
Wertminderung
berechnet
wird.
In
der
Praxis
ist
WBW
der
Betrag,
der
benötigt
wird,
um
das
Objekt
heute
neu
zu
erwerben;
je
nach
Vertrag
kann
es
Unterschiede
geben,
z.
B.
bei
Gebraucht-
oder
Austauschapparaten.
Gegenstände
und
deren
aktuelle
Neupreise
am
Markt.
Berücksichtigt
werden
müssen
ggf.
Mehrwertsteuer,
Liefer-
und
Installationskosten
sowie
ggf.
gesetzliche
Rahmenbedingungen
des
Versicherungsvertrags.
Wird
der
Versicherungswert
zu
niedrig
angesetzt
(Unterversicherung),
kann
sich
die
Entschädigung
anteilig
verringern.
Hausrat-,
Betriebs-
und
Sachversicherungen
herangezogen,
um
eine
zeitnahe
Wiederbeschaffung
zu
gewährleisten.