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Werbekosten

Werbekosten, auch als Werbeaufwendungen bezeichnet, umfassen sämtliche Aufwendungen eines Unternehmens, die der Förderung von Absatz, Produktbekanntheit oder Markenbildung dienen. Sie richten sich darauf aus, Nachfrage zu erzeugen, Kunden zu gewinnen oder bestehende Kundenkontakte zu pflegen. Typische Werbekosten entstehen in Verbindung mit Kampagnen, Medienkäufen und der kreativen Umsetzung.

Zu den typischen Posten gehören Mediaplanung und Medieneinkauf, Kreativ- und Produktionsleistungen, Agenturhonorare, Online-Marketing (Banner, Suchmaschinenwerbung, Social

Buchführung und Bilanzierung: In der Regel werden Werbekosten in der Handelsbilanz als Aufwand erfasst, meist unter

Steuerliche Behandlung: Für Unternehmen sind Werbungskosten in der Regel abzugsfähig als Betriebsausgaben. Für natürliche Personen gelten

Trends und Bewertung: Die Bedeutung von Werbekosten hat durch digitale Kanäle zugenommen. Messung von Return on

Media),
Print-
und
Außenwerbung,
Events
und
Sponsoring.
Unter
dem
Begriff
Werbekosten
können
auch
Kosten
für
die
Kommunikation
mit
Zielgruppen
fallen,
die
unmittelbar
der
Werbung
dienen;
Kosten
der
allgemeinen
Marktforschung
oder
breit
angelegter
Markenpflege
können
je
nach
Zuordnung
separat
ausgewiesen
werden.
Vertriebskosten
oder
Werbeaufwendungen.
Stehen
Vorauszahlungen
an,
können
entsprechende
Beträge
als
aktivierte
Prepaid-Verträge
vorgetragen
und
über
die
Laufzeit
verteilt
werden.
Grundsätzlich
gilt,
dass
Werbekosten
zeitnah
in
der
Periode
erfasst
werden,
in
der
sie
wirtschaftlich
entstanden
sind.
Werbungskosten
im
Rahmen
der
Einkommensteuer
als
Kosten
zur
Erwerbstätigkeit
und
mindern
das
zu
versteuernde
Einkommen;
die
konkrete
Abzugsfähigkeit
hängt
von
Rechtsform,
Nutzungszweck
und
einschlägigen
Vorschriften
ab.
Advertising
Spend
(ROAS),
Attribution-Modelle
und
Datenschutz
beeinflussen
Planung
und
Berichterstattung.
In
der
Buchführung
ist
eine
klare
Abgrenzung
zwischen
Kampagnenlaufzeiten,
Markenpflege
und
direkter
Absatzförderung
wichtig.