Verwalterverträge
Verwalterverträge sind Vereinbarungen zwischen einer Eigentümergemeinschaft oder einem Eigentümerverband und einem Verwalter, der die Verwaltung einer Liegenschaft übernimmt. Ziel ist die rechtliche und wirtschaftliche Abwicklung des gemeinschaftlichen Eigentums, einschließlich Verwaltung, Instandhaltung und Abrechnung der Betriebskosten. In vielen Fällen handelt es sich um Verträge mit einer professionellen Hausverwaltungsfirma oder einem selbständigen Verwalter.
Rechtsgrundlagen und Ausgestaltung: In Deutschland regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Bestellung eines Verwalters durch die Eigentümerversammlung.
Inhalte und Pflichten: Typische Aufgaben umfassen kaufmännische Verwaltung (Buchführung, Haushaltsplanung, Betriebskostenabrechnung), technisches Management (Wartung, Instandsetzung, Gewährleistungsverfahren),
Vergütung und Haftung: Die Vergütung umfasst in der Regel eine feste Verwaltungsgebühr zzgl. Nebenkosten. Haftungsfragen betreffen
Beendigung und Übergang: Verträge können befristet oder unbefristet sein; sie sehen Kündigungsfristen vor und regeln den