Verwaltungsgebühr
Verwaltungsgebühr bezeichnet eine von einer öffentlichen Behörde erhobene Gebühr für die Durchführung einer behördlichen Amtshandlung oder die Erbringung einer amtlichen Dienstleistung. Sie ist eine Gegenleistung für konkrete Verwaltungsleistungen und keine Steuer. Gebühren werden in der Regel nach den jeweiligen Gebührenordnungen festgelegt und richten sich nach der Art des gewünschten Verwaltungsakts, dem Aufwand der Behörde und gegebenenfalls dem Gegenstandswwert des Verfahrens.
Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereich variieren je nach Staat oder Gebiet. In Deutschland etwa existieren auf Landes-
Berechnung und Erhebung erfolgen meist nach festgelegten Tabellenbeträgen oder nach dem Zeit- bzw. Aufwandsaufwand der Behörde.
Rechtsweg besteht gegen Gebührenbescheide. Gegen einen Gebührenbescheid kann in der Regel Widerspruch eingelegt oder gegebenenfalls Klage