Vertragstreue
Vertragstreue bezeichnet die Verpflichtung der Vertragsparteien, die vertraglichen Vereinbarungen treu und zuverlässig zu erfüllen. Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und findet sich in vielen Rechtsordnungen wieder, insbesondere im deutschen Zivilrecht.
Sie umfasst die ordnungsgemäße Leistungserbringung, Pünktlichkeit, Offenlegung relevanter Informationen, Vermeidung von Rechtsmissbrauch sowie die Berücksichtigung schutzwürdiger
In der Rechtsordnung gilt der Grundsatz der Treu und Glauben (§ 242 BGB) als allgemeine Leistungs- und
Verletzungen der Vertragstreue können zu Rechtsfolgen wie Nachbesserung, Schadensersatz, Rücktritt oder Vertragsauflösung führen. Die Maßstäbe variieren
Ergänzend dient Vertragstreue der Vorhersehbarkeit und dem Vertrauen im Geschäftsverkehr. In der Praxis wird sie oft