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Vertragstreue

Vertragstreue bezeichnet die Verpflichtung der Vertragsparteien, die vertraglichen Vereinbarungen treu und zuverlässig zu erfüllen. Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und findet sich in vielen Rechtsordnungen wieder, insbesondere im deutschen Zivilrecht.

Sie umfasst die ordnungsgemäße Leistungserbringung, Pünktlichkeit, Offenlegung relevanter Informationen, Vermeidung von Rechtsmissbrauch sowie die Berücksichtigung schutzwürdiger

In der Rechtsordnung gilt der Grundsatz der Treu und Glauben (§ 242 BGB) als allgemeine Leistungs- und

Verletzungen der Vertragstreue können zu Rechtsfolgen wie Nachbesserung, Schadensersatz, Rücktritt oder Vertragsauflösung führen. Die Maßstäbe variieren

Ergänzend dient Vertragstreue der Vorhersehbarkeit und dem Vertrauen im Geschäftsverkehr. In der Praxis wird sie oft

Interessen
der
Gegenseite.
Treuepflicht.
Vertragstreue
konkretisiert
sich
darin,
wie
sich
vertragliche
Pflichten
in
der
Praxis
auswirken,
etwa
bei
pünktlicher
Zahlung,
Lieferung,
Beachtung
von
Spezifikationen
und
Vertraulichkeit,
sowie
bei
der
Zusammenarbeit
im
Rahmen
von
Nachprüfungen
oder
Änderungen.
nach
Vertragsart,
Branche
und
Umständen;
in
vielen
Fällen
wird
ein
gewisses
Maß
an
Flexibilität
gefordert,
solange
die
Gegenseite
nicht
schlechter
gestellt
wird.
in
Compliance-Programmen,
dem
Vertragsmanagement
und
der
Risikobewertung
berücksichtigt.