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Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch bezeichnet die missbräuchliche Ausübung eines Rechts in einer Weise, die dem Sinn und Zweck des Rechts widerspricht oder den Rechtsverkehr unverhältnismäßig schädigt. Es geht darum, Rechte nicht zur Erfüllung legitimer Zwecke zu nutzen, sondern gezielt zu schikanieren, zu umgehen oder unberechtigt Vorteile zu ziehen.

Rechtsmissbrauch ist kein eigenständiges Rechtsinstitut, sondern folgt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (Treu und

Anwendungsbereiche sind das Vertragsrecht, das Zivilprozessrecht, Eigentums- und Nachbarrecht sowie verwaltungsrechtliche Zusammenhänge. Typische Beispiele sind Forderungen,

Ziel des Rechtsmissbrauchsverbots ist es, den Rechtsverkehr vor schädlicher Rechtsausübung zu schützen, den Sinn der jeweiligen

Glauben,
§
242
BGB)
und
aus
der
Pflicht
zur
sachgerechten
Rechtsausübung.
Gerichte
prüfen,
ob
eine
Rechtsausübung
dem
Zweck
der
Norm
entspricht.
Ist
dies
nicht
der
Fall,
kann
die
Rechtsausübung
eingeschränkt,
unbeachtlich
oder
rechtswidrig
sein.
In
einigen
Fällen
kommt
auch
die
Sittenwidrigkeit
(etwa
gemäß
§
138
BGB)
in
Betracht.
die
pingelig
überzogen
oder
nur
mit
dem
Ziel
erhoben
werden,
den
Gegner
zu
schädigen
oder
zu
schikanieren,
Eilanträge
aus
reinem
Zweck
der
Einschüchterung
oder
die
Ausübung
eines
Rechts,
um
gesetzliche
Schutzmechanismen
zu
umgehen.
Rechtsnorm
zu
bewahren
und
einen
fairen
Ausgleich
zwischen
den
Beteiligten
zu
gewährleisten.