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Eilanträge

Eilanträge sind gerichtliche Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Sie dienen dazu, eine Rechtsposition des Antragstellers vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern, wenn Gefahr im Verzug besteht. In der Praxis erfolgt der Eilantrag häufig durch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung, die den Rechtsstreit beschleunigt und den Status quo schützt.

Für einen Eilantrag gelten im Allgemeinen zwei zentrale Merkmale: Dringlichkeit und Verfügungsgrund. Der Antragsteller muss glaubhaft

Das Verfahren ist in der Praxis zügig gestaltet. Der Antrag wird bei dem zuständigen Gericht gestellt; oft

Eilanträge finden sich überwiegend im Zivilprozess (Einstweilige Verfügung), aber auch im Verwaltungs- oder Familienrecht, wo unmittelbarer

machen,
dass
ohne
vorläufige
Regelung
ein
drohender
Nachteil
oder
irreparabler
Nachteil
eintreten
könnte.
Gleichzeitig
prüft
das
Gericht,
ob
eine
Hauptsache
Aussicht
auf
Erfolg
hat
oder
ob
eine
vorläufige
Regelung
zumindest
sinnvoll
erscheint.
Oft
kann
das
Gericht
auf
Sicherheitsleistung
bestehen,
um
den
Gegner
für
mögliche
Nachteile
abzusichern.
erfolgt
eine
vorläufige
Entscheidung
(Beschluss)
innerhalb
kurzer
Frist.
Gegebenenfalls
findet
eine
mündliche
Verhandlung
statt,
in
der
der
Gegner
gehört
wird.
Die
Eilentscheidung
wirkt
nur
bis
zur
Entscheidung
in
der
Hauptsache
oder
bis
sie
vom
Gericht
wieder
aufgehoben
wird.
Rechtsschutz
gegen
Maßnahmen
öffentlicher
oder
privater
Akte
erforderlich
ist.
Sie
lösen
keine
endgültige
Rechtsfrage,
sondern
sichern
vorübergehend
Rechte,
bis
der
reguläre
Rechtsstreit
entschieden
ist.