Sittenwidrigkeit
Sittenwidrigkeit ist im deutschen Zivilrecht der Begriff für die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, das gegen die guten Sitten verstößt. Sie dient dem Schutz vor Verträgen, die grob als unanständig oder ungerecht innerhalb der Gemeinschaft angesehen werden. Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich objektiv: Maßgeblich ist, ob das Geschäft unter Berücksichtigung der Umstände des Falls, der Zeit und des Ortes gegen das Ansehen der Rechtsgemeinschaft verstößt. Subjektive Motive der Beteiligten spielen meist keine Rolle.
Rechtsgrundlage ist der Grundsatz der Sittenwidrigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere § 138 BGB. Danach sind Rechtsgeschäfte sittenwidrig,
Typische Beispiele umfassen übermäßig benachteiligende Verträge, missbräuchliche Vereinbarungen mit Minderjährigen oder Personen in abhängiger Stellung sowie
Folgen einer festgestellten Sittenwidrigkeit sind in der Regel die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts sowie Rückabwicklung bereits erbrachter