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Zwangslagen

Zwangslagen bezeichnen Situationen, in denen eine Person durch äußeren Druck, Drohung oder extreme Not gezwungen wird, eine Entscheidung zu treffen, die sie ansonsten nicht getroffen hätte. Der Begriff wird in mehreren Rechts- und Sozialwissenschaften verwendet, wobei der Schwerpunkt auf der Beeinträchtigung der freien Willensbildung liegt. Zwangslage ist kein klinischer Diagnoseschlüssel, sondern eine Situationsbeschreibung, die oft im Zusammenhang mit Willensmängeln und Vertragsschluss gesehen wird.

Im rechtlichen Kontext wird Zwangslage häufig im Zuge von Willensmängeln und Anfechtung diskutiert. Wer unter Zwangslage

Im wirtschaftlichen und sozialen Feld entstehen Zwangslagen häufig durch ökonomische Abhängigkeiten, zeitliche Dringlichkeit, Ohnmacht in Verhandlungssituationen

Beispiele: Ein Unternehmer muss in einer finanziell kritischen Lage einen zu niedrigen Preis akzeptieren; ein Verbraucher

Zwangslagen werden in der Praxis meist mit Schutzmaßnahmen adressiert, wobei klare Regeln gegen Ausnutzung und Mechanismen

steht,
kann
unter
Umständen
ein
Rechtsgeschäft
anfechten
oder
für
ungültig
erklären
lassen;
die
Rechtsdurchsetzung
beruht
dabei
darauf,
dass
der
Wille
der
betroffenen
Person
durch
Druck
erheblich
beeinflusst
war.
Typische
Formen
sind
erpresserische
Drohung,
Bedrohung
von
ernsthaften
Nachteilen
oder
existenzielle
Not.
oder
ungleiche
Machtverhältnisse.
In
solchen
Fällen
kann
das
Ziel
sein,
Schutzmechanismen
zu
stärken,
z.
B.
faire
Vertragsverhandlungen,
Berücksichtigung
von
Verbraucher-
und
Arbeitnehmerschutz,
und
rechtliche
Korrekturen,
um
Ausbeutung
zu
verhindern.
sieht
sich
aufgrund
eines
unmittelbaren
Verlusts
zu
einem
unvorteilhaften
Vertrag
gedrängt;
in
Not-
oder
Ausnahmesituationen
kann
äußerer
Druck
zu
Verpflichtungen
führen,
die
später
als
unzulässig
bewertet
werden.
zur
unabhängigen
Beratung
und
zum
Rechtszugang
im
Vordergrund
stehen.