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Willensbildung

Willensbildung bezeichnet den Prozess, durch den eine Person Absichten entwickelt, Ziele wählt, Handlungen plant und schließlich durchführt. Sie umfasst die Entstehung, Stärkung und Regulierung des Willens und damit die Überführung von Motivationen in zielgerichtetes Handeln. In der Psychologie wird Willensbildung oft als Zusammenspiel von Zielsetzung, Selbstregulation, Selbstwirksamkeit und Exekutivfunktionen beschrieben. Philosophisch wird der Wille als Fähigkeit zur autonomen Entscheidung betrachtet, die vernünftig, wertebestimmt und langfristig orientiert ist.

Die Prozesse der Willensbildung beinhalten meist: das Erkennen eines Ziels, die Abwägung von Handlungsalternativen, die formelle

Anwendungsfelder liegen in Bildung, Arbeitsleben und Therapie: In der Erziehung und Unterrichtsplanung wird Willensbildung durch selbstbestimmtes

Historische Debatten verknüpfen normative Vorstellungen von Autonomie und Verantwortlichkeit mit empirischen Befunden zu Motivation, Selbstkontrolle und

oder
konkrete
Planung,
die
Verpflichtung
auf
eine
bestimmte
Handlungsfolge
sowie
die
Überwachung
und
Anpassung
des
Verhaltens.
Emotionale
Zustände,
Werte,
Überzeugungen
sowie
äußere
Rahmenbedingungen
beeinflussen
die
Leitsätze
und
die
Durchsetzungskraft
des
Willens.
Typische
Spannungen
ergeben
sich
zwischen
unmittelbaren
Impulsen
und
langfristigen
Zielen,
zwischen
moralischen
Normen
und
persönlichen
Interessen.
Lernen,
Zielvereinbarungen
und
Strategien
der
Selbstregulation
gefördert.
In
der
Psychotherapie
oder
Beratung
kann
die
Stärkung
von
Handlungsplanung,
Realisierbarkeit
von
Zielen
und
Bewältigung
von
Hindernissen
helfen.
Entscheidungsprozessen.
Willensbildung
bleibt
ein
interdisziplinäres
Thema
in
Philosophie,
Psychologie
und
Pädagogik,
das
die
Verbindung
von
Denken,
Wollen
und
Handeln
in
den
Mittelpunkt
stellt.