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Zwangslage

Zwangslage ist ein Begriff aus dem Deutschen, der einen Zustand beschreibt, in dem eine Person durch äußeren Druck oder durch unzumutbare Umstände zu einer Handlung gezwungen wird. Der Ausdruck betont die begrenzten oder erzwungenen Handlungsspielräume einer Person und kann sowohl juristische als auch soziale, psychologische oder wirtschaftliche Kontexte umfassen. Etymologisch setzt er sich zusammen aus Zwang (Druck, Nötigung) und Lage (Situation).

Anwendungsbereiche: In der Rechtswissenschaft wird unter Zwangslage oft verstanden, dass Willensfreiheit beeinträchtigt ist, etwa durch Drohung,

Beispiele reichen von behördlichem Druck, wirtschaftlicher Abhängigkeit bis hin zu persönlichen Drohungen. Umgangssprachlich wird der Begriff

Abgrenzung: Zwangslage unterscheidet sich von Notlage, bei der unmittelbare Gefahr besteht, und von bloßem Druck, der

Siehe auch: Nötigung, Druck, Notlage, Willensfreiheit.

Erpressung
oder
andere
Formen
der
Nötigung.
In
solchen
Fällen
können
Verträge
oder
Erklärungen
unter
Umständen
nichtig
oder
anfechtbar
sein.
In
der
Psychologie
und
Soziologie
beschreibt
Zwangslage
häufig
Situationen,
in
denen
Individuen
unter
starkem
sozialem
oder
wirtschaftlichen
Druck
handeln,
obwohl
alternative
Handlungsoptionen
bestehen
oder
vorhanden
wären,
aber
mit
hohen
Kosten
verbunden
sind.
oft
gebraucht,
um
eine
moralisch
fragwürdige
oder
ausweglose
Entscheidung
zu
kennzeichnen.
losgelöst
von
einer
erpresserischen
oder
zwingenden
Kette
ist.
Im
Recht
hängt
die
Behandlung
von
der
Art
des
Drucks,
der
Bemessung
der
Zwangssituation
und
dem
Zeitverlauf
ab;
die
genauen
Folgen
variieren
je
nach
Rechtsordnung.