Zwangslage
Zwangslage ist ein Begriff aus dem Deutschen, der einen Zustand beschreibt, in dem eine Person durch äußeren Druck oder durch unzumutbare Umstände zu einer Handlung gezwungen wird. Der Ausdruck betont die begrenzten oder erzwungenen Handlungsspielräume einer Person und kann sowohl juristische als auch soziale, psychologische oder wirtschaftliche Kontexte umfassen. Etymologisch setzt er sich zusammen aus Zwang (Druck, Nötigung) und Lage (Situation).
Anwendungsbereiche: In der Rechtswissenschaft wird unter Zwangslage oft verstanden, dass Willensfreiheit beeinträchtigt ist, etwa durch Drohung,
Beispiele reichen von behördlichem Druck, wirtschaftlicher Abhängigkeit bis hin zu persönlichen Drohungen. Umgangssprachlich wird der Begriff
Abgrenzung: Zwangslage unterscheidet sich von Notlage, bei der unmittelbare Gefahr besteht, und von bloßem Druck, der