Verfügungsakten
Verfügungsakten (singular: Verfügungsakte) bezeichnet in der deutschen Verwaltungs- und Archivpraxis einen Aktenbestand, der alle Verfügungen einer Behörde zu einem bestimmten Verwaltungsakt oder Sachkomplex zusammenfasst. Unter einer Verfügung versteht man eine rechtsverbindliche Anordnung einer Behörde, etwa zur Erteilung einer Genehmigung, zur Anordnung einer Maßnahme oder zur Durchsetzung einer Verpflichtung. Die Verfügungsakte dient der Dokumentation, Prüfung und Durchsetzung der Maßnahme sowie der späteren Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit.
Der Aktenbestand enthält typischerweise den Wortlaut der Verfügung, Begründung und Rechtsgrundlagen, Belege und Anhänge, Schriftwechsel mit
Zugriff und Aufbewahrung: Die Verfügungsakte wird während des Verfahrens fortgeschrieben; nach Abschluss des Verfahrens erfolgt in
Relevanz: Für Rechtsanwender, Verwaltungswissenschaftler und Historiker dient die Verfügungsakte als Quelle zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, zur