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Verfügungsakten

Verfügungsakten (singular: Verfügungsakte) bezeichnet in der deutschen Verwaltungs- und Archivpraxis einen Aktenbestand, der alle Verfügungen einer Behörde zu einem bestimmten Verwaltungsakt oder Sachkomplex zusammenfasst. Unter einer Verfügung versteht man eine rechtsverbindliche Anordnung einer Behörde, etwa zur Erteilung einer Genehmigung, zur Anordnung einer Maßnahme oder zur Durchsetzung einer Verpflichtung. Die Verfügungsakte dient der Dokumentation, Prüfung und Durchsetzung der Maßnahme sowie der späteren Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit.

Der Aktenbestand enthält typischerweise den Wortlaut der Verfügung, Begründung und Rechtsgrundlagen, Belege und Anhänge, Schriftwechsel mit

Zugriff und Aufbewahrung: Die Verfügungsakte wird während des Verfahrens fortgeschrieben; nach Abschluss des Verfahrens erfolgt in

Relevanz: Für Rechtsanwender, Verwaltungswissenschaftler und Historiker dient die Verfügungsakte als Quelle zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, zur

Beteiligten,
interne
Vermerke,
Verfahrensschritte,
Zustellnachweise
und
Fristen.
In
der
Praxis
wird
die
Verfügungsakte
oft
im
Rahmen
des
Verwaltungsverfahrens
geführt
und
kann
neben
anderen
Aktenarten
wie
Beschlussakten
oder
Vorgangsakten
geführt
werden.
Je
nach
Rechtsordnung
und
Organisation
unterscheidet
man
zudem
zwischen
offenen
und
geschützten
Aktenbestandteilen,
insbesondere
bezüglich
personenbezogener
Daten.
der
Regel
eine
Archivierung,
wobei
Aufbewahrungsfristen
und
der
Umfang
der
Einsichtnahme
durch
Betroffene
durch
Datenschutz-
und
Verwaltungsrecht
geregelt
sind.
Archivisch
kann
die
Verfügungsakte
wichtige
Einblicke
in
Entscheidungsprozesse
und
Verwaltungspraxis
bieten.
Prüfung
des
Verfahrensablaufs
und
zur
Analyse
behördlicher
Praxis.