Verfahrenssprachen
Verfahrenssprachen bezeichnet die Sprache(n), in der oder in denen ein gerichtliches oder verwaltungsbehördliches Verfahren geführt wird. Die Wahl der Verfahrenssprache beeinflusst, wie Hinweise verstanden werden, welche Schriftsätze übersetzt oder verfasst werden müssen, wie Beweismittel präsentiert werden und wie die Entscheidung endgültig bekanntgegeben wird. In vielen Rechtsordnungen ist die Amtssprache des Gerichts oder der Behörde die Verfahrenssprache; Parteien, die diese Sprache nicht beherrschen, haben in der Regel Anspruch auf einen Dolmetscher sowie auf Übersetzungen von Schriftstücken, wobei Kostenregelungen je nach Rechtsordnung variieren.
Im nationalen Kontext gelten unterschiedliche Regelungen. In Deutschland etwa ist Deutsch als Verfahrenssprache üblich; bei Bedarf
Im internationalen Kontext, insbesondere in der Schiedsgerichtsbarkeit oder grenzüberschreitenden Verfahren, legen die Parteien die Verfahrenssprache im
In der Europäischen Union richten sich Sprachregelungen weitgehend nach nationalem Recht, ergänzt durch EU-Richtlinien, die das