Verfahrenssprache
Verfahrenssprache bezeichnet in der Rechtsordnung das in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren verwendete Sprachsystem. Sie umfasst mündliche Verhandlungen, schriftliche Schriftsätze, Beweismittel und die erstinstanzliche oder letztinstanzliche Entscheidung. Die Verfahrenssprache wird durch nationales Verfahrensrecht festgelegt und kann die Amtssprache des Staates, eine vom Gericht festgelegte Sprache oder eine von den Parteien vereinbarte Sprache sein. Enthalten sich Beteiligte der ausreichenden Sprachkenntnis, besteht in der Regel Anspruch auf einen Dolmetscher oder Übersetzungen von Urkunden, Protokollen und Entscheidungen; die Kosten hierfür tragen je nach Rechtsordnung meist die Parteien oder der Staat.
In Deutschland gilt Deutsch üblicherweise als Verfahrenssprache in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren; bei Bedarf wird ein
Auf internationaler Ebene kann die Verfahrenssprache durch Parteienvereinbarung, Gerichtsbeschluss oder einschlägiges Recht bestimmt werden. In der