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Verfahrenssprache

Verfahrenssprache bezeichnet in der Rechtsordnung das in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren verwendete Sprachsystem. Sie umfasst mündliche Verhandlungen, schriftliche Schriftsätze, Beweismittel und die erstinstanzliche oder letztinstanzliche Entscheidung. Die Verfahrenssprache wird durch nationales Verfahrensrecht festgelegt und kann die Amtssprache des Staates, eine vom Gericht festgelegte Sprache oder eine von den Parteien vereinbarte Sprache sein. Enthalten sich Beteiligte der ausreichenden Sprachkenntnis, besteht in der Regel Anspruch auf einen Dolmetscher oder Übersetzungen von Urkunden, Protokollen und Entscheidungen; die Kosten hierfür tragen je nach Rechtsordnung meist die Parteien oder der Staat.

In Deutschland gilt Deutsch üblicherweise als Verfahrenssprache in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren; bei Bedarf wird ein

Auf internationaler Ebene kann die Verfahrenssprache durch Parteienvereinbarung, Gerichtsbeschluss oder einschlägiges Recht bestimmt werden. In der

Dolmetscher
bestellt.
In
Österreich
ist
Deutsch
die
Regelverfahrenssprache;
bei
Verständigungsschwierigkeiten
kommen
Dolmetscher
oder
Übersetzungen
zum
Einsatz.
In
der
Schweiz
richtet
sich
die
Verfahrenssprache
nach
dem
Kanton,
wobei
Deutsch,
Französisch,
Italienisch
oder
in
manchen
Fällen
Romansh
verwendet
werden
kann;
Übersetzungen
und
Dolmetscher
unterstützen
den
Prozess,
insbesondere
bei
Mehrsprachigkeit.
Schiedsgerichtsbarkeit
wird
die
Sprache
oft
von
den
Parteien
oder
dem
Schiedsgericht
festgelegt;
Urteile
oder
Beschlüsse
werden
üblicherweise
in
dieser
Sprache
erlassen
und
bei
Bedarf
übersetzt,
um
die
Vollstreckung
in
anderen
Jurisdiktionen
zu
ermöglichen.
Verfahrenssprachen
sind
damit
ein
zentrales
Instrument
zur
Gewährleistung
von
Verfahrensfairness,
Verständlichkeit
und
Rechtsdurchsetzung.