erstinstanzliche
Erstinstanzliche oder erstinstanzliche Entscheidungen bezeichnen gerichtliche Entscheidungen, die in der ersten Instanz eines deutschen Rechtsgebiets getroffen werden. Der Begriff dient dazu, eine Unterscheidung zu treffen von Entscheidungen der zweiten Instanz (Berufung) oder höherer Rechtsmittelinstanzen. Er beschreibt damit den Ausgangspunkt eines Rechtsstreits im System der ordentlichen, arbeits-, verwaltungs-, sozial- oder finanzrechtlichen Verfahren.
Der erste Instanzenweg umfasst je nach Rechtsgebiet verschiedene Gerichte. Im Zivil- und Strafrecht gehören Amtsgerichte und
In der Praxis wird der Begriff häufig in Rechtsliteratur, Urteilen und Verfahrensübersichten verwendet, um klar zu