Tarifanpassung
Tarifanpassung bezeichnet in der Betriebswirtschaft und im Vertragswesen den Vorgang, Preise oder Tarifstrukturen an veränderte Kosten, wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder regulatorische Vorgaben anzupassen. Sie wird häufig bei Dienstleistungen und Gütern angewendet, deren Preisniveau regelmäßig durch externe Faktoren beeinflusst wird, etwa Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Versicherungen.
Tarifanpassungen können automatisch erfolgen, z. B. durch vertraglich festgelegte Indexierung an Verbraucherpreisindex oder Produktionspreisindex, oder sie
Vertragliche Tarifanpassungsklauseln müssen transparent, hinreichend bestimmt und rechtlich zulässig sein. Verbraucherschutzregeln zielen darauf ab, unangemessene Erhöhungen
Für Endkunden bedeuten Tarifanpassungen direkte Auswirkungen auf Haushalts- und Betriebskosten. Unternehmen können Kosten decken und Investitionen
Weitere Begriffe: Indexierung, Preisregulierung, Inflationsausgleich.