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Inflationsausgleich

Inflationsausgleich bezeichnet die Anpassung von Einkommen, Leistungen oder Preisen, um die Kaufkraftverluste durch Inflation zu kompensieren. Er kommt in verschiedenen Bereichen vor, vor allem bei Löhnen, Renten, Sozialleistungen und Mietverträgen. In vielen Rechtsordnungen wird er als kollektiver Lohnabschluss, gesetzliche Anpassung oder vertragliche Klausel umgesetzt.

Die gängigste Methode ist eine indexierte Anpassung, bei der künftige Beträge an einen Preisindex gekoppelt werden,

Typische Anwendungsfelder sind Löhne und Gehälter, Pensionen und Sozialleistungen, Mieten und Mietverträge, sowie Mindestlöhne oder öffentliche

Vorteile des Inflationsausgleichs liegen in der besseren Erhaltung der realen Kaufkraft, der Reduzierung wirtschaftlicher Unsicherheit und

Designvarianten reichen von vollständiger oder partieller Anpassung über automatische oder manuelle Nachjustierung bis hin zur Wahl

üblicherweise
dem
Verbraucherpreisindex
oder
dem
harmonisierten
Verbraucherpreisindex.
Je
nach
Ausgestaltung
kann
es
eine
automatische
Anpassung
(COLA)
oder
eine
vertraglich
verhandelte
Anpassung
geben.
Anpassungen
können
jährlich
oder
in
anderen
Intervallen
erfolgen;
oft
gibt
es
Verzögerungen
oder
Teilanpassungen.
Gehaltsstrukturen.
In
manchen
Ländern
oder
Branchen
existieren
gesetzliche
Inflationsausgleichspflichten,
in
anderen
ist
der
Ausgleich
Gegenstand
von
Tarifverhandlungen
oder
individueller
Vereinbarung.
der
verbesserten
Planbarkeit.
Nachteile
können
sein,
dass
er
Inflationserwartungen
verstärkt,
Anreize
für
Produktivitätssteigerungen
mindern
oder
von
der
Genauigkeit
der
zugrundeliegenden
Preisindizes
abhängen.
Zudem
besteht
das
Risiko
unvollständiger
oder
verzerrter
Abbildung
tatsächlicher
Ausgabenmuster.
des
Index
(VPI
vs.
HICP),
Glättungseffekten,
Ober-
oder
Untergrenzen
sowie
zeitlicher
Verzögerung.
In
Deutschland
betreffen
Inflationsausgleiche
vor
allem
Tarifverträge,
Rentenanpassungen
und
ähnliche
Mechanismen;
auch
Österreich
und
die
Schweiz
weisen
vergleichbare
Strukturen
auf.