Inflationsausgleich
Inflationsausgleich bezeichnet die Anpassung von Einkommen, Leistungen oder Preisen, um die Kaufkraftverluste durch Inflation zu kompensieren. Er kommt in verschiedenen Bereichen vor, vor allem bei Löhnen, Renten, Sozialleistungen und Mietverträgen. In vielen Rechtsordnungen wird er als kollektiver Lohnabschluss, gesetzliche Anpassung oder vertragliche Klausel umgesetzt.
Die gängigste Methode ist eine indexierte Anpassung, bei der künftige Beträge an einen Preisindex gekoppelt werden,
Typische Anwendungsfelder sind Löhne und Gehälter, Pensionen und Sozialleistungen, Mieten und Mietverträge, sowie Mindestlöhne oder öffentliche
Vorteile des Inflationsausgleichs liegen in der besseren Erhaltung der realen Kaufkraft, der Reduzierung wirtschaftlicher Unsicherheit und
Designvarianten reichen von vollständiger oder partieller Anpassung über automatische oder manuelle Nachjustierung bis hin zur Wahl