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Straßenverkehrsinfrastruktur

Straßenverkehrsinfrastruktur bezeichnet die Gesamtheit der baulichen, technischen und organisatorischen Einrichtungen, die dem Verkehr auf Straßen dienen. Sie sorgt für sichere, leistungsfähige und barrierefreie Mobilität von Personen und Gütern und bildet die Grundlage des Straßennetzes eines Landes. Zu ihr gehören das Straßennetz selbst (Autobahnen, Staats- und Kreisstraßen, Ortstraßen), Knotenpunkte wie Kreuzungen, Auffahrten, Brücken und Tunnel sowie Verkehrseinrichtungen wie Beschilderung, Markierung, Leit- und Sicherheitsbarrieren. Ergänzt werden sie durch Straßenbeleuchtung, Radwege, Gehwege und Fußgängerzonen.

Technische Systeme unterstützen Betrieb und Sicherheit: Lichtsignalanlagen, Sensorik, Kameras, Stauwarn- und Informationssysteme sowie zentrale Stellwerke für

Umwelt- und sozialverträgliche Aspekte umfassen Lärmminderung, Luftqualität, Flächenverbrauch, Entwässerung und barrierefreie, fußgängerfreundliche Gestaltung. Zukünftige Entwicklungen betreffen

Die Straßenverkehrsinfrastruktur steht in engem Zusammenhang mit Planung, Verkehrspolitik, Stadt- und Regionalentwicklung, Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

das
Verkehrsmanagement.
Planung,
Bau,
Instandhaltung
und
Betrieb
liegen
in
der
Regel
bei
staatlichen
oder
kommunalen
Behörden;
Träger
der
Straßenbaulast
legen
Zuständigkeiten
und
Finanzierung
fest.
Normen
und
Rechtsvorschriften
regeln
Gestaltung,
Beschilderung,
Verkehrssicherheit
und
Wartung;
dazu
zählen
nationale
Normen
sowie
europäische
Standards
und
Gesetze
wie
die
Straßenverkehrsordnung.
intelligente
Verkehrssysteme,
vernetzte
und
automatisierte
Fahrzeuge,
multimodale
Mobilitätskonzepte
und
den
Ausbau
der
Ladeinfrastruktur
für
Elektromobilität.
und
erfordert
laufende
Wartung
und
Investitionen.