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Steuerlehre

Steuerlehre ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre und der öffentlichen Rechtswissenschaft, das die Gestaltung, Bewertung und die Wirkungen von Steuern untersucht. Sie verbindet normative Überlegungen darüber, wie Steuern verlässlich Einnahmen liefern und zugleich Anreize sowie Verteilung beeinflussen, mit positiven Analysen, die das tatsächliche Verhalten von Wirtschaftssubjekten beschreiben.

Zentrale Begriffe sind die Steuerbemessungsgrundlage, der Steuersatz, der Steuerträger und die Steuerinzidenz. Steuern können direkt (zum

Zu den Leitprinzipien gehören Neutralität, Effizienz, Gleichheit (Leistungsgerechtigkeit) und Einfachheit. Die Ziele umfassen Fiskalbedarf, Umverteilung und

Methodisch vereint Steuerlehre normative Modelle und theoretische Analysen mit empirischen Studien. Sie bewertet Reformvorschläge, modelliert die

Insgesamt dient die Steuerlehre der systematischen Beurteilung, wie Steuern effizient erhoben, gerecht verteilt und politisch realisierbar

Beispiel
Einkommen-
oder
Körperschaftsteuer)
oder
indirekt
(Mehrwert-
bzw.
Verbrauchssteuern)
erhoben
werden.
Die
Steuerlast
verschiebt
sich
oft
zwischen
Träger,
Markt
und
Konsumenten,
abhängig
von
Preis-
und
Lenkungsreaktionen.
wirtschaftliche
Stabilisierung.
Gestaltungsspielräume,
Bürokratie,
administrative
Kosten
sowie
Steuergestaltungs-
und
Vermeidungsanreize
müssen
berücksichtigt
werden.
Auf
internationaler
Ebene
spielen
Koordinierung,
Vermeidung
der
Doppelbesteuerung
und
Steuerwettbewerb
eine
Rolle.
Auswirkungen
von
Basen,
Steuersätzen
und
Ausnahmen
auf
Ressourcenallokation,
Wachstum
und
Verteilung
und
liefert
Empfehlungen
für
die
Praxis
der
Steuerpolitik.
gestaltet
werden
können.