Steuerbemessungsgrundlage
Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet in der deutschen Steuerrechtslandschaft den Betrag oder Wert, auf den ein Steuersatz angewendet wird, um die Steuerschuld zu bestimmen. Sie ist eine gesetzlich festgelegte Grundgröße, die je nach Steuerart unterschiedlich ausgestaltet ist. Die Bemessungsgrundlage wird durch steuerliche Vorschriften festgelegt und kann durch Abzüge, Freibeträge oder besondere Regelungen verändert werden. Sie dient der Vergleichbarkeit und Fairness der Besteuerung.
Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist die Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen. Für natürliche Personen ergibt
Bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtige Entgeltbestandteil der Lieferung oder sonstigen Leistung; im
Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage herangezogen. Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem GewStG beeinflussen
Zusammengefasst ist die Steuerbemessungsgrundlage der zentrale Parameter, auf dem der Steuerbetrag basiert. Sie variiert stark zwischen
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