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Steuerbemessungsgrundlage

Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet in der deutschen Steuerrechtslandschaft den Betrag oder Wert, auf den ein Steuersatz angewendet wird, um die Steuerschuld zu bestimmen. Sie ist eine gesetzlich festgelegte Grundgröße, die je nach Steuerart unterschiedlich ausgestaltet ist. Die Bemessungsgrundlage wird durch steuerliche Vorschriften festgelegt und kann durch Abzüge, Freibeträge oder besondere Regelungen verändert werden. Sie dient der Vergleichbarkeit und Fairness der Besteuerung.

Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist die Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen. Für natürliche Personen ergibt

Bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtige Entgeltbestandteil der Lieferung oder sonstigen Leistung; im

Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage herangezogen. Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem GewStG beeinflussen

Zusammengefasst ist die Steuerbemessungsgrundlage der zentrale Parameter, auf dem der Steuerbetrag basiert. Sie variiert stark zwischen

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sich
dieses
nach
Abzug
von
Werbungskosten,
Sonderausgaben,
außergewöhnlichen
Belastungen
und
Verlusten.
Bei
Kapitalgesellschaften
entspricht
die
Bemessungsgrundlage
dem
zu
versteuernden
Einkommen
der
Gesellschaft.
Auf
dieser
Grundlage
greift
der
jeweilige
Steuertarif,
der
progressiv
oder
fest
sein
kann.
Regelfall
ist
es
der
Nettobetrag
der
Leistung.
Der
anzuwendende
Steuersatz
wird
auf
diese
Bemessungsgrundlage
angewendet;
Vorsteuerbeträge
mindern
die
Steuerschuld,
indem
sie
als
Abzug
geltend
gemacht
werden.
den
Betrag;
der
Messbetrag
beträgt
3,5
Prozent
des
Gewerbeertrags
und
wird
durch
den
Hebesatz
der
Gemeinde
in
eine
endgültige
Steuer
überführt.
den
Steuerarten
und
wird
durch
gesetzliche
Vorschriften,
Freibeträge
und
Abzüge
beeinflusst.