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Steuergestaltung

Steuergestaltung bezeichnet im Steuerrecht die Planung und Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensstrukturen mit dem Ziel, die steuerliche Belastung innerhalb der geltenden Rechtsordnung zu optimieren. Sie umfasst die bewusste Wahl von Rechtsformen, Transaktionsstrukturen, zeitliche Verlagerung von Erträgen und Aufwendungen sowie die Nutzung gesetzlicher Steuervergünstigungen, Freibeträge und Abschreibungsmöglichkeiten. In der Praxis geht es um die konsequente Ausrichtung von Geschäftsprozessen darauf, steuerliche Effekte zu erzeugen, ohne das Gesetz zu umgehen oder zu täuschen.

Im nationalen Kontext gehören dazu unter anderem die Wahl der Unternehmensform, die Nutzung von Verlustvorträgen, Abschreibungen,

Abgrenzung: Steuergestaltung ist nicht mit Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug gleichzusetzen. Aggressive Gestaltungen, die gegen den Sinn der

Die Bedeutung von Steuergestaltung liegt in der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und der persönlichen Steuerplanung, wobei Transparenz und

Förderungen
sowie
steuerliche
Vorteile
einzelner
Branchen
oder
Regionen.
In
der
internationalen
Steuergestaltung
spielen
grenzüberschreitende
Strukturen,
Holdinggesellschaften,
Lizenz-
und
Verrechnungspreise
sowie
die
Nutzung
von
Doppelbesteuerungsabkommen
und
unterschiedlichen
Steuersätzen
eine
Rolle.
Ziel
ist
oft
eine
effizientere
Steuerbelastung
bei
gleichzeitiger
wirtschaftlicher
Substanz
und
Rechtskonformität.
Steuergesetze
verstoßen
oder
missbrauchen,
können
von
den
Finanzbehörden
angefochten
werden.
Anti-Missbrauchsregeln
und
eine
prüfungs-
und
rechtskonforme
Beratung
sind
daher
zentral.
steuerliche
Compliance
im
Vordergrund
stehen.