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Selbstauskunft

Selbstauskunft bezeichnet die eigenständige Offenlegung personenbezogener Daten durch eine Person gegenüber einer anderen Partei, um Informationen über persönliche Verhältnisse, finanzielle Verhältnisse, Gesundheit oder ähnliche relevante Aspekte zu erhalten. Sie wird häufig im Rahmen von Anträgen, Vertragsabschlüssen oder behördlichen Prüfungen verlangt und dient der Prüfung von Anspruchsberechtigungen, Bonität, Risikoeinschätzung oder Vertragsbedingungen.

Typische Anwendungsbereiche sind die Arbeitswelt, die Vermietung von Wohnungen, Kredit- und Versicherungsanträge sowie Gesundheits- oder Sozialleistungen.

Rechtlich wird Selbstauskunft in Deutschland durch die EU-Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Datenminimierung sowie

Der Auskunftgeber sollte die verlangten Informationen vollständig und wahrheitsgetreu angeben. Unnötige oder sensible Daten sollten nur

Falsche oder unvollständige Angaben können rechtliche Folgen haben, Vertrauensverlust verursachen oder den Antrag scheitern lassen. Wichtig

Betroffene können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, Berichtigung oder Löschung beantragen und sich bei einer

Auch
im
Verfahren
mit
Behörden
kann
eine
Selbstauskunft
verlangt
werden.
In
vielen
Fällen
dient
sie
dazu,
notwendige
Informationen
schnell
und
zuverlässig
zu
beschaffen.
Transparenz
sind
zentrale
Grundsätze.
Der
Betroffene
hat
Rechte
auf
Auskunft,
Berichtigung,
Löschung,
Einschränkung
der
Verarbeitung
und
Widerspruch;
Einwilligungen
müssen
freiwillig
und
eindeutig
erfolgen.
Arbeitgeber,
Vermieter
oder
Versicherer
dürfen
personenbezogene
Daten
nur
erheben,
wenn
dafür
eine
Rechtsgrundlage
besteht
und
der
Zweck
die
Datenerhebung
rechtfertigt.
erhoben
werden,
wenn
der
Zweck
dies
rechtfertigt.
Oft
werden
ergänzend
Nachweise
(Gehaltsnachweise,
Auskünfte
von
Auskunftsbefugnissen)
beigefügt.
ist,
nur
relevante
Daten
zu
nennen
und
sich
über
Zweck
und
Rechtslage
zu
informieren.
Bei
Unsicherheit
kann
Rechtsberatung
hinzugezogen
werden.
Datenschutzaufsicht
beschweren.