Selbstauskunft
Selbstauskunft bezeichnet die eigenständige Offenlegung personenbezogener Daten durch eine Person gegenüber einer anderen Partei, um Informationen über persönliche Verhältnisse, finanzielle Verhältnisse, Gesundheit oder ähnliche relevante Aspekte zu erhalten. Sie wird häufig im Rahmen von Anträgen, Vertragsabschlüssen oder behördlichen Prüfungen verlangt und dient der Prüfung von Anspruchsberechtigungen, Bonität, Risikoeinschätzung oder Vertragsbedingungen.
Typische Anwendungsbereiche sind die Arbeitswelt, die Vermietung von Wohnungen, Kredit- und Versicherungsanträge sowie Gesundheits- oder Sozialleistungen.
Rechtlich wird Selbstauskunft in Deutschland durch die EU-Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Datenminimierung sowie
Der Auskunftgeber sollte die verlangten Informationen vollständig und wahrheitsgetreu angeben. Unnötige oder sensible Daten sollten nur
Falsche oder unvollständige Angaben können rechtliche Folgen haben, Vertrauensverlust verursachen oder den Antrag scheitern lassen. Wichtig
Betroffene können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, Berichtigung oder Löschung beantragen und sich bei einer