Anspruchsberechtigungen
Anspruchsberechtigungen bezeichnet den rechtlichen Status einer Person, der es ihr ermöglicht, bestimmte Leistungen zu beanspruchen, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Begriff wird vor allem im Sozialrecht verwendet und beschreibt die Berechtigung, Ansprüche gegenüber Behörden geltend zu machen. Der Anspruch ergibt sich aus der Kombination von gesetzlichen Voraussetzungen, Nachweisen und dem Bestand der Leistungsregelung; erst mit einer behördlichen Feststellung (Bescheid) wird der Anspruch wirksam.
Der Anspruchsberechtigter ist die natürliche Person (oder in bestimmten Fällen eine juristische Person), die in einem
Gesetzliche Grundlage bilden die einschlägigen Sozialgesetze (zum Beispiel das Sozialgesetzbuch, SGB I–SGB XII). Behörden wie die
Beispiele für gängige Anspruchsberechtigungen sind der Anspruch auf Altersrente, Arbeitslosengeld I oder II, Kindergeld, Pflegegeld oder