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Anspruchsberechtigter

Anspruchsberechtigter bezeichnet in der deutschen Rechts- und Sozialgesetzgebung eine natürliche oder juristische Person, die nach geltendem Recht einen Anspruch auf bestimmte Leistungen, Rechte oder Zuschüsse hat. Der Anspruch ergibt sich aus einem Gesetz, einem Vertrag oder einer behördlichen Verfügung und kann sozialrechtliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Renten, Kindergeld, Wohngeld oder Grundsicherung betreffen. Oft ist der Anspruchsberechtigte noch kein Leistungsempfänger; erst durch Antragstellung, Prüfung und Bewilligung wird der Anspruch in eine Leistungsgewährung umgesetzt.

Abgrenzung: Der Begriff unterscheidet sich vom Leistungsempfänger oder Leistungsauszahlenden. Ein Anspruchsberechtigter kann auch eine Person sein,

Verfahren und Rechtsfolgen: Um den Anspruch geltend zu machen, muss der Anspruchsberechtigte in der Regel einen

Verwendung: Der Begriff findet sich vor allem im Sozial-, Renten- und Beihilfenrecht sowie in verwaltungsrechtlichen Kontexten.

deren
Anspruch
erst
später
anerkannt
wird
oder
der
Anspruch
zwar
besteht,
aber
vorerst
noch
einer
Prüfung
bzw.
Bewilligung
bedarf.
In
vielen
Bereichen
gibt
es
mehrere
Anspruchsberechtigte,
etwa
Eltern
als
Anspruchsberechtigte
für
Kindergeld
oder
Arbeitnehmer,
die
Beiträge
zur
Arbeitslosenversicherung
gezahlt
haben
und
damit
anspruchsberechtigt
für
Arbeitslosengeld
I
sind.
Antrag
stellen
und
relevante
Nachweise
erbringen.
Die
Behörde
prüft
die
Voraussetzungen;
bei
Bestätigung
entsteht
ein
Anspruch
auf
Zahlung
oder
andere
Leistungen.
Der
Anspruch
kann
zeitlich
oder
inhaltlich
befristet
sein
und
endet
regelmäßig,
wenn
die
Anspruchsvoraussetzungen
wegfallen,
der
Anspruchsberechtigte
verstirbt
oder
bei
Wegfall
der
Bedürftigkeit.