Anspruchsberechtigter
Anspruchsberechtigter bezeichnet in der deutschen Rechts- und Sozialgesetzgebung eine natürliche oder juristische Person, die nach geltendem Recht einen Anspruch auf bestimmte Leistungen, Rechte oder Zuschüsse hat. Der Anspruch ergibt sich aus einem Gesetz, einem Vertrag oder einer behördlichen Verfügung und kann sozialrechtliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Renten, Kindergeld, Wohngeld oder Grundsicherung betreffen. Oft ist der Anspruchsberechtigte noch kein Leistungsempfänger; erst durch Antragstellung, Prüfung und Bewilligung wird der Anspruch in eine Leistungsgewährung umgesetzt.
Abgrenzung: Der Begriff unterscheidet sich vom Leistungsempfänger oder Leistungsauszahlenden. Ein Anspruchsberechtigter kann auch eine Person sein,
Verfahren und Rechtsfolgen: Um den Anspruch geltend zu machen, muss der Anspruchsberechtigte in der Regel einen
Verwendung: Der Begriff findet sich vor allem im Sozial-, Renten- und Beihilfenrecht sowie in verwaltungsrechtlichen Kontexten.