Schadensfälle
Schadensfälle bezeichnet Ereignisse, bei denen ein Schaden entsteht, der in der Regel eine Verpflichtung zur Wiedergutmachung auslöst. Dazu zählen materieller Schaden an Sachen, Vermögensverluste sowie immaterielle Schäden wie Schmerzen oder Beeinträchtigungen. Schadensfälle können im privaten Bereich, im Unternehmen oder im öffentlichen Recht auftreten und unterschiedliche Rechtswege nach sich ziehen, zum Beispiel Schadenersatzansprüche, Versicherungsleistungen oder regulatorische Maßnahmen.
Typische Bereiche sind Haftpflicht- und Produkthaftung, Verkehr, Berufshaftung, Arbeitsunfälle, Miet- und Immobilienbereiche sowie Umweltschäden. Abhängig vom
Bearbeitung und Verfahren: Bei einem Schadensfall wird der Vorgang dem Versicherer oder der verantwortlichen Partei gemeldet.
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland beruhen Schadensersatzansprüche vor allem auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf Vorschriften
Prävention und Management: Organisationen und Privatpersonen streben durch Risikobewertung, Meldewege, Schulungen und geeignete Absicherungen eine Reduktion