Home

Sanierungsentscheidungen

Sanierungsentscheidungen bezeichnet Entscheidungen, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Unternehmens in wirtschaftlicher Schwierigkeiten wiederherzustellen. Sie umfassen strategische, finanzielle und operative Maßnahmen und sollen Wert erhalten, Geschäftsbetrieb sichern und möglichst Arbeitsplätze schützen.

In Deutschland sind Sanierungsentscheidungen eng mit dem Insolvenz- und Restrukturierungsrecht verbunden. Typische Instrumente sind das vorläufige

Typische Maßnahmen umfassen Kostenreduktion, Liquiditätssteuerung, Veräußerung von Vermögenswerten, Schuldenrestrukturierung, Kapitalmaßnahmen, Prozessoptimierung und Anpassung des Geschäftsmodells. Sanierungsentscheidungen

Beteiligte und Auswirkungen: Management, Aufsichtsrat, Gläubiger, Arbeitnehmer, Eigentümer und gegebenenfalls Gerichte. Sanierungsentscheidungen können präventiv vor einer

Schutzschirmverfahren,
die
Eigenverwaltung
und
ein
Insolvenzplan,
mit
dem
Gläubiger,
Eigentümer
und
andere
Stakeholder
ein
Sanierungskonzept
verhandeln.
Entscheidungen
treffen
in
der
Regel
Geschäftsführung
und
Aufsichtsrat,
unterstützt
durch
Sanierungsberater;
Grundlage
sind
frühzeitig
erkannte
Krisensignale,
eine
Liquiditäts-
und
Wirtschaftlichkeitsanalyse
sowie
ein
tragfähiges
Sanierungskonzept.
können
strategischer,
finanzieller
oder
operativer
Natur
sein.
Ihr
Erfolg
hängt
von
rechtzeitigem
Handeln,
der
Glaubwürdigkeit
des
Konzepts,
Zugang
zu
externen
Finanzmitteln
und
der
Zustimmung
von
Gläubigern
und
Arbeitnehmern
ab.
Bei
erfolgreicher
Umsetzung
wird
die
Fortführung
des
Unternehmens
erreicht;
im
Scheitern
können
Insolvenzantrag
oder
Nachlassabwicklung
erfolgen.
Insolvenzeröffnung
getroffen
werden
oder
im
Rahmen
eines
gerichtlichen
Verfahrens
umgesetzt
werden.
Ziel
ist
es,
das
Unternehmen
nachhaltig
zu
stabilisieren
und
den
Wert
des
Unternehmens
zu
schützen,
ohne
rechtliche
Rahmenbedingungen
zu
verletzen.