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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung bezeichnet den gesamten Prozess der Abwicklung eines Nachlasses nach dem Tod einer Person. Sie umfasst die Feststellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten, die Begleichung von Schulden und Steuern sowie die rechtliche Verteilung des Vermögens an die Erben. Ziel ist der ordnungsgemäße Abschluss des Nachlasses und die rechtssichere Umsetzung von Wünschen des Erblassers.

Der Prozess wird in der Regel durch einen Testamentsvollstrecker geführt, der aus dem Testament eingesetzt wird,

Zu den zentralen Schritten gehören die Eröffnung des Nachlasses, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (Inventar) mit Bewertung

Das Ergebnis der Nachlassabwicklung ist eine Schlussabrechnung und die Verteilung des verbliebenen Vermögens an die berechtigten

oder
durch
einen
Nachlasspfleger,
wenn
Erben
unbekannt
oder
strittig
sind.
Notarielle
Mitwirkung
ist
möglich,
insbesondere
bei
der
Übertragung
von
Immobilien
oder
bei
der
materiellen
Abwicklung
komplexer
Fälle.
Ist
kein
Wille
vorhanden,
richtet
sich
die
Abwicklung
nach
der
gesetzlichen
Erbfolge
und
der
bestehenden
Erbengemeinschaft.
der
Vermögenswerte,
die
Ermittlung
der
Verbindlichkeiten
und
die
Begleichung
der
Verbindlichkeiten,
einschließlich
Funeral-
und
Verwaltungskosten
sowie
der
Erbschaftsteuer.
Bei
Bedarf
erfolgen
weitere
Maßnahmen
wie
Erbauseinandersetzung
und
Erbteilung,
Pflichtteilsauszahlungen
und
Vermächtnisse.
Falls
erforderlich,
werden
Erbengemeinschaften
aufgelöst
oder
Vermögenswerte
verkauft,
um
liquide
Mittel
zu
schaffen.
Erben
oder
Pflichtteilberechtigten,
gefolgt
von
der
formellen
Abnahme
durch
die
Erben
oder
das
Nachlassgericht.
Die
Dauer
der
Abwicklung
variiert
stark
und
kann
Monate
bis
Jahre
umfassen.