Rechtsprache
Rechtsprache bezeichnet die fachsprachliche Ebene, die im Rechtswesen verwendet wird. Sie umfasst die Vokabeln, Formen und stilistischen Konventionen, mit denen Juristinnen, Juristen, Richterinnen, Richter, Gesetzgeber und Rechtswissenschaftler rechtliche Sachverhalte präzise, verbindlich und reproduzierbar ausdrücken. Typische Textsorten sind Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen, Verträge und juristische Fachliteratur. Die Rechtsprache dient der Abgrenzung von Allgemeinsprache und soll Interpretationsspielräume minimieren, zugleich aber auch rechtliche Wirkungen festlegen und Rechtsfrieden sichern.
Merkmale des Rechtsdeutsch umfasst häufige Nominalisierung, lange, verschachtelte Satzstrukturen, Passivkonstruktionen, formelhafte Redewendungen, lateinische Lehnwörter und fachsprachliche
Funktion und Kritik: Die Rechtsprache soll Unmissverständlichkeit und rechtliche Vorhersehbarkeit gewährleisten. Gleichzeitig wird sie oft als
Historisch entwickelte sich Rechtsprache vom Lateinischen über die Fachsprache des 19. Jahrhunderts bis zu heutigen Standards.