Privaträume
Privaträume bezeichnet einen räumlichen Bereich, der dem persönlichen oder familiären Gebrauch vorbehalten ist und der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. In Architektur, Soziologie und Rechtsdiskurs wird er oft gegenüber öffentlichen Räumen (Straßen, Plätze, Geschäfte) und halböffentlichen Bereichen (Eingangsbereiche, Gemeinschaftsräume) abgegrenzt. Typische Beispiele sind Wohn- und Schlafzimmer, Badezimmer sowie private Arbeits- und Rückzugsräume innerhalb eines Haushalts. In digitalen Kontexten wird von privaten Bereichen gesprochen, etwa passwortgeschützte Dateien oder private Kommunikationskanäle, die dem Zugang Dritter entzogen bleiben.
Der Zugang zu Privaträumen erfolgt in der Regel durch die Eigentümer oder Bewohner; Dritte benötigen Einwilligung
Rechtlich genießen Privaträume in vielen Rechtsordnungen besonderen Schutz der Privatsphäre. In Deutschland beispielsweise schützt das Grundgesetz
Bedeutung und Gestaltung von Privaträumen sind zentral für Autonomie, Wohlbefinden und Identität. Architektonisch beeinflussen Raumaufteilung, Materialien