Plattforminhaber
Plattforminhaber ist ein Begriff der Plattformökonomie und bezeichnet die Person oder das Unternehmen, das Eigentümer einer digitalen Plattform ist. Der Plattforminhaber besitzt in der Regel die rechtlichen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich der zugrundeliegenden Software, der Infrastruktur und der Marke, sowie die Kontrolle über wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen wie Nutzungsbedingungen, Monetarisierung und strategische Ausrichtung. Oft fällt Eigentum und Betrieb in unterschiedliche rechtliche Einheiten; der Inhaber kann die Plattform beispielsweise einer Tochtergesellschaft übertragen, die den operativen Betrieb übernimmt.
Während der Plattforminhaber formell Eigentümer bleibt, ist die tägliche Verwaltung häufig dem Plattformbetreiber oder -management vorbehalten.
Typische Beispiele für Plattformen, deren Eigentümer identifizierbar ist, sind Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, App-Stores und Vermittlungsplattformen. Der
Der Begriff wird oft im Kontext von Governance, Transparenz, Haftung und Regulierung diskutiert, insbesondere im Hinblick