Partnerschaftsvertrag
Ein Partnerschaftsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Zusammenarbeit in einer Partnerschaft regelt. In Deutschland wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) verwendet, einer Rechtsform für freiberuflich tätige Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Der Vertrag bildet die Grundlage der Kooperation und definiert Zweck, Gegenstand der Tätigkeit sowie die Rechte und Pflichten der Partner.
Typische Inhalte betreffen die Beiträge der Gesellschafter, die Gewinn- und Verlustverteilung, die Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse, sowie
Neben der beruflichen Nutzung kann der Begriff auch im privaten Kontext verwendet werden, um Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen
Rechtliche Umsetzung: Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag; eine notarielle