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Monatsmiete

Monatsmiete bezeichnet den Betrag, der dem Mieter gemäß Mietvertrag jeden Monat zu zahlen ist. Je nach Vereinbarung kann sie den reinen Mietzins (Kaltmiete) plus Nebenkosten umfassen oder als Warmmiete die Gesamtkosten monatlich enthalten. Der Begriff wird sowohl für Wohnungen als auch gewerblich vermietete Räume verwendet.

Sie setzt sich typischerweise aus Kaltmiete (Netto-Miete) und Nebenkosten zusammen. Nebenkosten umfassen Betriebskosten wie Wasser, Abwasser,

Zahlung erfolgt gewöhnlich monatlich im Voraus. Vermieter verlangen oft eine Kaution (Sicherheit). Nebenkosten können als Vorauszahlungen

Rechtlich regeln Mietverträge und staatliche Vorschriften die Bestimmung, Erhöhung und Abrechnung der Monatsmiete. In Deutschland spielen

Präzise Definitionen, Zahlungsfristen und Erhöhungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Mietvertrag. Mieter sollten die Klauseln zu

Müll,
Gebäudereinigung,
Verwaltung,
Versicherung
sowie
Heizkosten.
Zahlt
der
Mieter
Nebenkosten
separat,
spricht
man
von
Kaltmiete
zuzüglich
Nebenkosten;
entspricht
die
Zahlung
der
monatlichen
Gesamtbelastung,
spricht
man
von
Warmmiete
oder
Gesamtmiete.
erhoben
werden,
die
am
Jahresende
abgerechnet
werden.
Unvorhergesehene
Nachzahlungen
oder
Guthaben
können
entstehen.
Mietspiegel,
Mietpreisbremse
(bei
Neuvermietungen
in
bestimmten
Gebieten)
und
Kappungsgrenze
eine
Rolle.
In
Österreich
gilt
das
Mietrechtsgesetz
(MRG)
entsprechend;
in
der
Schweiz
gelten
kantonale
Regelungen.
Die
konkreten
Bestimmungen
variieren
je
Land
und
Region.
Kaltmiete,
Nebenkosten
und
Mietanpassungen
sorgfältig
prüfen.