Mindesthöhe
Mindesthöhe bezeichnet in deutschsprachigen Rechts- und Planungszusammenhängen die gesetzlich oder normativ festgelegte Mindesthöhe eines vertikalen Rauminhalts oder Durchgangs, die erfüllt sein muss, um Sicherheit, Nutzbarkeit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Sie wird durch Bauordnungen, Normen und Richtlinien definiert und variiert je nach Anwendungsfeld und Rechtsraum.
Anwendungsbereiche: Raumhöhe in Gebäuden umfasst die vertikale Distanz zwischen fertigem Boden und fertiger Decke in Aufenthaltsräumen
Durchgänge und Öffnungen betreffen Tür- und Durchfahrtsöffnungen, Fluchtwege und Treppenhäuser. Die Mindesthöhe bezieht sich hier auf
Infrastrukturelle Bereiche wie Tunneln, Unterführungen, Parkhäuser oder Brückenunterstände weisen ebenfalls Mindesthöhen auf, um Fahrzeug- oder Geräteschutz
Regulierung und Normen: Die Werte stammen aus Bauordnungen, DIN- oder EN-Normen und können zwischen Ländern variieren.
Bedeutung: Eine angemessene Mindesthöhe beeinflusst Raumgestaltung, Nutzbarkeit, Sicherheit, Barrierefreiheit, Luftaustausch, Licht und Komfort.