Bauabnahme
Bauabnahme bezeichnet im Baurecht den formellen Übergabeakt, durch den der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vertragsgemäße Erbringung der Bauleistung bestätigt. Mit der Abnahme geht die Verantwortung für die Bauleistung vom Unternehmer auf den Bauherrn über; zugleich beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist. Die Abnahme erfolgt üblicherweise nach Fertigstellung der Arbeiten und in Anwesenheit beider Parteien sowie gegebenenfalls des Architekten, Bauleiters oder eines Sachverständigen. In einem Abnahmeprotokoll werden der Umfang der freigegebenen Leistungen, festgestellte Mängel sowie Fristen zu deren Beseitigung dokumentiert; Datum und Unterschriften der Beteiligten setzen den formellen Acceptance-Takt fest.
Es gibt verschiedene Formen der Abnahme. Eine vollständige Endabnahme kann erfolgen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Rechtsgrundlagen und Folgen: In Deutschland regeln BGB und ggf. VOB/B den Abnahmeprozess. Die Gewährleistungsfrist beginnt in