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Abnahmeprozess

Der Abnahmeprozess ist der formale Vorgang, durch den der Auftraggeber eine erbrachte Leistung oder Lieferung akzeptiert. Die Abnahme bestätigt, dass die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind, die Leistung ordnungsgemäß übergeben wurde und die Gefahr sowie die Kostenrisiken auf den Auftragnehmer übergehen. Sie dient der Abgrenzung von Gewährleistung, Haftung und Zahlungsfreigaben.

Ablauf: In der Vorbereitungsphase werden Abnahmekriterien, Abnahmeort, Abnahmezeitpunkt und Verantwortlichkeiten festgelegt. In der Durchführungsphase erfolgt eine

Teilabnahmen ermöglichen die Abnahme von Teilbereichen, Bauabschnitten oder Modulen, während Restleistungen noch offen bleiben. Nach der

Rechtsgrundlagen: In Deutschland erfolgt die Abnahme typischerweise im Werkvertragsrecht, insbesondere § 640 BGB; im Bauwesen finden sich

Ausprägungen unterscheiden sich je Branche und Vertragswerk. In der IT- und Softwareentwicklung stehen Abnahmetests und Akzeptanzkriterien

Prüfung
oder
Abnahmetest
nach
den
Kriterien,
ggf.
mit
Dokumentation
von
Funktionsnachweisen.
Werden
Abweichungen
festgestellt,
erfolgt
eine
Mängelrüge
mit
Nachbesserungsfrist;
nach
Behebung
wird
erneut
abgenommen
oder
eine
Teilabnahme
vereinbart.
Ein
Abnahmeprotokoll
dokumentiert
Ergebnisse,
festgestellte
Mängel,
Fristen
und
Freigaben.
Abnahme
gelten
je
nach
Vertrag
Regelungen
zu
Gewährleistung,
Haftung
und
Zahlung.
Bei
Stillstand
oder
verweigerter
Abnahme
können
vertragliche
Folgen
eintreten,
und
ggf.
gerichtliche
oder
außergerichtliche
Klärung
nötig
werden.
zusätzlich
Regelungen
der
VOB/B.
Die
Abnahmebestätigung
ist
in
vielen
Verträgen
Bestandteil
von
Zahlungsfreigaben
und
Gewährleistungsauslösern.
im
Vordergrund,
während
in
der
Bau-
und
Anlagenbaupraxis
formelle
Abnahmen
mit
Abnahmeprotokollen
üblich
sind.