Abnahmeprozess
Der Abnahmeprozess ist der formale Vorgang, durch den der Auftraggeber eine erbrachte Leistung oder Lieferung akzeptiert. Die Abnahme bestätigt, dass die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind, die Leistung ordnungsgemäß übergeben wurde und die Gefahr sowie die Kostenrisiken auf den Auftragnehmer übergehen. Sie dient der Abgrenzung von Gewährleistung, Haftung und Zahlungsfreigaben.
Ablauf: In der Vorbereitungsphase werden Abnahmekriterien, Abnahmeort, Abnahmezeitpunkt und Verantwortlichkeiten festgelegt. In der Durchführungsphase erfolgt eine
Teilabnahmen ermöglichen die Abnahme von Teilbereichen, Bauabschnitten oder Modulen, während Restleistungen noch offen bleiben. Nach der
Rechtsgrundlagen: In Deutschland erfolgt die Abnahme typischerweise im Werkvertragsrecht, insbesondere § 640 BGB; im Bauwesen finden sich
Ausprägungen unterscheiden sich je Branche und Vertragswerk. In der IT- und Softwareentwicklung stehen Abnahmetests und Akzeptanzkriterien