Mehrseitengeschäfte
Mehrseitengeschäfte bezeichnet in der Betriebswirtschaft und im Recht Transaktionen, bei denen mehr als zwei Parteien unmittelbar rechtliche oder wirtschaftliche Verpflichtungen eingehen, die miteinander verknüpft sind. Typisch entstehen solche Geschäfte durch komplexe Absprachen, in denen mehrere Vertragspartner gemeinsam an einer Lieferung, Finanzierung oder Leistung beteiligt sind und deren Verpflichtungen wechselseitig voneinander abhängen.
Anwendungsfelder finden sich vor allem in Finanzmärkten, der Unternehmensfinanzierung und größeren Beschaffungsprojekten. Beispiele sind syndizierte Kredite,
Zu den charakteristischen Merkmalen gehören komplexe Koordination, mehrschichtige oder verzahnte Verpflichtungen sowie potenzielle Mechanismen wie Netting,
Risiken umfassen etwa unklare Verantwortlichkeiten, Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den Parteien, erhöhte Transaktionskosten und potenzielle kartellrechtliche Bedenken, wenn