Leihüberlassung
Leihüberlassung bezeichnet den Einsatz von Arbeitskräften, die von einem Verleiher (Leiharbeitsfirma) angestellt und an einen Entleiher überlassen werden. Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft zeitweise, um Personalbedarf flexibel zu decken. Die Beschäftigten bleiben beim Verleiher angestellt, arbeiten aber im Auftrag des Entleihers. Leihüberlassung ist ein gängiges Instrument in vielen Branchen, etwa Fertigung, Logistik, IT oder Dienstleistungen.
Rechtlich wird Leihüberlassung in Deutschland überwiegend durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Der Verleiher benötigt eine Erlaubnis
Wichtige Merkmale sind Gleichbehandlung und Schutz der Arbeitnehmer: Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie
Dauer und Grenzen: Die Überlassung ist zeitlich befristet und unterliegt gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen zur