Home

Leihüberlassung

Leihüberlassung bezeichnet den Einsatz von Arbeitskräften, die von einem Verleiher (Leiharbeitsfirma) angestellt und an einen Entleiher überlassen werden. Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft zeitweise, um Personalbedarf flexibel zu decken. Die Beschäftigten bleiben beim Verleiher angestellt, arbeiten aber im Auftrag des Entleihers. Leihüberlassung ist ein gängiges Instrument in vielen Branchen, etwa Fertigung, Logistik, IT oder Dienstleistungen.

Rechtlich wird Leihüberlassung in Deutschland überwiegend durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Der Verleiher benötigt eine Erlaubnis

Wichtige Merkmale sind Gleichbehandlung und Schutz der Arbeitnehmer: Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie

Dauer und Grenzen: Die Überlassung ist zeitlich befristet und unterliegt gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen zur

der
Bundesagentur
für
Arbeit;
er
schließt
mit
dem
Entleiher
einen
Überlassungsvertrag.
Die
arbeitsrechtliche
Beziehung
besteht
dreiteilig:
Der
Arbeitnehmer
ist
beim
Verleiher
angestellt,
der
Entleiher
setzt
ihn
vorübergehend
ein,
und
der
Arbeitsvertrag
des
Beschäftigten
wird
durch
die
Überlassung
fortgeführt.
fest
angestellte
Mitarbeiter
des
Entleihers,
sobald
bestimmte
Bedingungen
greifen.
In
der
Praxis
wird
die
Entgeltgleichheit
oft
durch
nationale
Tarifverträge
oder
Branchenvereinbarungen
geregelt;
dies
kann
nach
einer
bestimmten
Einsatzdauer
in
einem
Entleiherbetrieb
greifen,
typischerweise
nach
neun
Monaten
oder
durch
spezifische
Tarifregelungen.
Weitere
Schutzaspekte
betreffen
Arbeitszeit,
Mindestlohn,
Urlaubsanspruch
und
Kündigungsschutz.
Höchstdauer
der
Zuordnung
in
einem
Entleiherbetrieb;
Verlängerungen
richten
sich
nach
den
Vereinbarungen
der
Beteiligten.
Ziel
der
Leihüberlassung
ist
eine
flexible,
rechtlich
abgedeckte
Personalbereitstellung.